15 Os 5/916 | OGH | 29.08.1991 |
12 Os 91/06h | OGH | 21.09.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Eine Verweisung des Angeklagten aus dem Verhandlungssaal gemäß § 234 StPO ist mangels Aufnahme dieser Bestimmung in den erschöpfenden Katalog der Z 3 aus diesem Nichtigkeitsgrund nicht aufgreifbar; obwohl nicht mit Nichtigkeit bedroht, wurde dem Angeklagten überdies die Gelegenheit einer Stellungnahme zur ihm bekanntgegebenen Zeugenaussage eingeräumt. (T1) |
15 Os 4/10t | OGH | 17.02.2010 |
Beis wie T1 nur: Eine Verweisung des Angeklagten aus dem Verhandlungssaal gemäß § 234 StPO ist mangels Aufnahme dieser Bestimmung in den erschöpfenden Katalog der Z 3 aus diesem Nichtigkeitsgrund nicht aufgreifbar. (T2) |
15 Os 114/23p | OGH | 14.12.2023 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_19910829_OGH0002_0150OS00005_9100006_001
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