OGH 6Ob525/90; 6Ob40/98w; 9Ob236/99t; 3Ob48/04m; 3Ob279/06k; 3Ob35/07d; 8Ob73/07d; 8Ob10/17d; 1Ob41/19i; 5Ob70/23i (RS0018820)

OGH6Ob525/90; 6Ob40/98w; 9Ob236/99t; 3Ob48/04m; 3Ob279/06k; 3Ob35/07d; 8Ob73/07d; 8Ob10/17d; 1Ob41/19i; 5Ob70/23i19.10.2023

Rechtssatz

Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung, deren Geltendmachung an die im § 933 ABGB geregelten Ausschlussfristen gebunden ist. Sie erlöschen deshalb, wenn sie von ihm nicht innerhalb von drei Jahren ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.

Normen

ABGB §933 I
ABGB §1313

6 Ob 525/90OGH22.02.1990

Veröff: ecolex 1990,406

6 Ob 40/98wOGH15.10.1998

nur: Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung.(T1); Beisatz: Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem (Sub)Werkauftrag konkurriert mit seinem spezielleren Regressanspruch. (T2); Bem: Die in der Entscheidung 6 Ob 40/98w enthaltene Negation - „konkurriert nicht" - ist offenbar irrtümlich erfolgt und entspricht nicht den inhaltlichen Erwägungen des Senats; im Hinblick darauf wurde der Beisatz T2 in der Folge berichtigt (Entfall des Wortes „nicht").

9 Ob 236/99tOGH15.12.1999

Auch; nur T1; Beisatz: Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Unternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Sub-Werkvertrag ist von seinem Regressanspruch zu unterscheiden, der sich darauf gründet, dass er als Geschäftsherr (Generalunternehmer) vom Besteller (Bauherrn) für mangelhafte Leistungen seines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) in Anspruch genommen wurde. (T3)

3 Ob 48/04mOGH26.05.2004

Auch; nur T1; Beisatz: Der Unternehmer kann auch allenfalls eigene Schadenersatzansprüche gegen diesen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag haben. (T4)

3 Ob 279/06kOGH23.05.2007

Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T3

3 Ob 35/07dOGH13.07.2007

Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Der Regressanspruch einerseits und ein Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag andererseits stehen in Konkurrenz, schließen einander also nicht aus. (T5)

8 Ob 73/07dOGH22.11.2007

Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4

8 Ob 10/17dOGH20.12.2017

nur T1; Beis wie T3; Beis wie T5

1 Ob 41/19iOGH30.04.2019

Vgl auch; nur T1

5 Ob 70/23iOGH19.10.2023

Beisatz wie T5

Dokumentnummer

JJR_19900222_OGH0002_0060OB00525_9000000_001

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