Rechtssatz
Der Umstand allein, dass zwei selbständige, voneinander unabhängige Rechtshandlungen, nämlich Zahlungen, der Befriedigung ein und derselben Werklohnforderung der Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin samt Zinsen und Kosten dienten und nunmehr nach denselben Bestimmungen der Konkursordnung angefochten werden, reicht nicht aus um sie bei Beurteilung der Revisionszulässigkeit zusammenzurechnen.
5 Ob 312/81 | OGH | 10.11.1981 |
Vgl; Beisatz: Hier: Abdeckung des Debetsaldos auf einem Girokonto und Belastungen dieses Kontos. (T1) <br/>Veröff: JBl 1982,380 (Koziol) |
1 Ob 558/83 | OGH | 23.03.1983 |
nur: Der Umstand allein, dass zwei selbständige, voneinander unabhängige Rechtshandlungen, nämlich Zahlungen nach denselben Bestimmungen der Konkursordnung angefochten werden, reicht nicht aus um sie bei Beurteilung der Revisionszulässigkeit zusammenzurechnen. (T2) |
1 Ob 678/83 | OGH | 13.07.1983 |
nur T2 |
7 Ob 282/01y | OGH | 07.12.2001 |
Auch; Beisatz: Hier: Mietzinszahlungen. (T3) |
8 Ob 108/08b | OGH | 23.02.2009 |
Vgl; Beisatz: Zur Annahme eines rechtlichen Zusammenhangs reicht es nicht aus, wenn für alle Rechtshandlungen der gleiche Anfechtungstatbestand behauptet wird. (T4)<br/>Veröff: SZ 2009/20 |
3 Ob 48/09v | OGH | 25.03.2009 |
Auch; Beisatz: Dass für alle Rechtshandlungen der gleiche Anfechtungstatbestand behauptet wird, reicht nach ständiger Rechtsprechung zur Annahme eines rechtlichen Zusammenhangs nicht aus. (T5)<br/>Beisatz: Hier macht der Kläger einerseits einen Anfechtungsanspruch geltend, der sich gegen die Wirksamkeit des zugunsten der Beklagten einverleibten Veräußerungs- und Belastungsverbots richtet. Andererseits wendet sich der Kläger mit seinem ausgedehnten Begehren gegen die Wirksamkeit der zugunsten der Beklagten einverleibten Wohnungsgebrauchsrechte. Jede dieser Anfechtungen kann ein verschiedenes rechtliches Schicksal haben. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19801127_OGH0002_0070OB00697_8000000_001
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