Rechtssatz
Ob der Bereicherungsvorsatz und Schädigungsvorsatz sich auf die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen bezieht oder nur auf eines der angeführten Elemente, ist ohne Bedeutung, zumal Täuschung über beide Elemente keine verstärkte Tatbestandsmäßigkeit bedeutet.
11 Os 41/85 | OGH | 30.04.1985 |
Vgl auch; Beisatz: Begründungsmängel zur Zahlungsfähigkeit bedeutungslos, wenn das Gericht das tatbildliche Verhalten ausschließlich in der Vorspiegelung der Zahlungswilligkeit erblickte. (T1) |
12 Os 165/93 | OGH | 07.04.1994 |
Vgl auch; Beisatz: Täuschung über Zahlungswilligkeit genügt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19791128_OGH0002_0100OS00153_7900000_003