Normen
2 Ob 93/75 | OGH | 19.06.1975 |
6 Ob 686/81 | OGH | 31.03.1982 |
Auch; nur: Im Verfahren über eine Räumungsklage bedarf es nicht der Prüfung, ob die seinerzeitige Aufkündigung den Vorschriften des § 562 ZPO entsprach, sondern es ist lediglich zu untersuchen, ob die außergerichtliche Aufkündigung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes geeignet war, das Bestandverhältnis rechtswirksam zu beenden. (T1) |
5 Ob 212/10b | OGH | 26.05.2011 |
Auch; Beisatz: Die Frage der Titellosigkeit bzw des Nichtbestehens eines Bestandverhältnisses ist eine bloße Vorfrage im Verfahren über eine Räumungsklage. (T2) |
3 Ob 181/18s | OGH | 21.11.2018 |
Auch; Beis wie T2 |
1 Ob 94/23i | OGH | 27.06.2023 |
vgl aber; Beisatz: tlw abweichend zu T2. (T3)<br/>Beisatz: Da die rechtskräftige Räumungsverpflichtung des Klägers ein Recht auf Benützung der Grundflächen der Beklagten zwingend ausschließt, kann er daraus auch kein Recht auf Zufahrt ableiten. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19750619_OGH0002_0020OB00093_7500000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)