1 Ob 445/54 | OGH | 23.06.1954 |
Veröff: SZ 27/179 |
7 Ob 225/99k | OGH | 27.10.1999 |
Vgl; Beisatz: Die Frage, ob Angehörige vor anderen berechtigt seien, die Art der Ausübung der Totenfürsorge zu bestimmen, läßt sich nicht nach einer starren Aneinanderreihung verwandtschaftlicher Grade allgemein lösen, sondern kann nur von dem "wirklich bestandenen Näheverhältnis" im einzelnen Falle abhängen. (T1) |
7 Ob 285/03t | OGH | 17.12.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Durch die Beisetzung der gemeinsamen Mutter zweier Schwestern in einem Grab ist sowohl die Frage der Gestaltung des Grabes als auch jene des Grabsteines zu einer-ungeachtet ihrer erbrechtlichen Stellung-gemeinsamen Angelegenheit beider Schwestern als nächste Angehörige der Verstorbenen geworden, deren Bedeutung und Ausformung für beide Beteiligte vom Standpunkt der Pietät, aber auch der gepflogenen Übereinstimmung geprägt ist. (T2); Auch; Veröff: SZ 2003/176 |
1 Ob 222/12x | OGH | 13.12.2012 |
Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2012/138 |
9 Ob 38/23p | OGH | 27.09.2023 |
vgl; Beisatz wie T1; Beisatz wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19540623_OGH0002_0010OB00445_5400000_001
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