OGH 4Ob336/85 (RS0078426)

OGH4Ob336/8523.9.2022

Rechtssatz

Angaben, die bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher den falschen Eindruck erwecken, direkt vom Hersteller zu kaufen, verstoßen gegen den § 2 UWG. Entscheidend ist, dass der Kunde durch die Irreführung über die Bezugsquelle zum Kauf verlockt werden kann.

Normen

UWG §2 D5
UWG §2 D2

4 Ob 336/85OGH14.05.1985

Veröff: ÖBl 1987,19

4 Ob 39/95OGH25.04.1995

nur: Angaben, die bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher den falschen Eindruck erwecken, direkt vom Hersteller zu kaufen, verstoßen gegen den § 2 UWG. (T1)

4 Ob 42/08tOGH08.04.2008

Auch; Beisatz: Bei (typischerweise) hochwertigen Gütern erweckt die Behauptung der Eigenherstellung den Eindruck besonderer Qualität. Der Unternehmer bringt damit zum Ausdruck, nicht nur die Verantwortung für das Produkt zu übernehmen, sondern dafür - aufgrund eigener Produktion - in jeder Hinsicht verantwortlich zu sein. (T2)

4 Ob 108/20sOGH10.12.2020
4 Ob 94/22kOGH23.09.2022

Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Website erweckt den zentralen irreführenden Eindruck, dass Wein‑ und/oder Trinkgläser ausschließlich aus eigener Produktion oder Manufaktur stammen. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19850514_OGH0002_0040OB00336_8500000_003

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