OGH 5Ob644/78 (RS0047434)

OGH5Ob644/7815.12.2022

Rechtssatz

Auch wenn das Kind während der Woche in einem Internat untergebracht ist und sich nur an Wochenenden, zu den Feiertagen oder während der Ferien bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil befindet, er aber tatsächlich Leistungen zur Betreuung des Kindes wie etwa Sorge für die Kleidung und die Wäsche erbringt, leistet er einen vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes.

Normen

ABGB §140 Ab
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs2

5 Ob 644/78OGH17.09.1978

Veröff: EFSlg 30731

8 Ob 618/90OGH13.12.1990

Veröff: RZ 1992/5 S 19 = EFSlg XXVII/8

4 Ob 1568/91OGH10.09.1991
7 Ob 591/94OGH31.08.1994
1 Ob 571/95OGH29.08.1995

Auch; Veröff: SZ 68/146

5 Ob 9/97bOGH28.01.1997

Vgl auch; Beisatz: Bringt die obsorgeberechtigte Mutter - wie hier - mit Zustimmung des unterhaltspflichtigen Vaters das Kind während des Schuljahres in einem Internat unter, so kann diese Tatsache allein eine Minderung der Unterhaltspflicht des Vaters nicht zur Folge haben. (T1)

8 Ob 347/97fOGH11.12.1997
3 Ob 26/11mOGH23.02.2011

Ähnlich; Beisatz: Hier: Drittpflege verneint, wenn Tochter (offenbar auch im Hinblick auf die Berufstätigkeit der Mutter) während der Woche überwiegend von der mütterlichen Großmutter betreut wird. (T2)

2 Ob 211/11kOGH11.10.2012
1 Ob 151/16mOGH27.02.2017

Vgl auch

2 Ob 235/16xOGH28.11.2017

Beisatz: Ob diese Bedingungen erfüllt sind, ist eine Frage des Einzelfalls. (T3)

3 Ob 187/20aOGH20.01.2021

Beisatz: Dies gilt auch bei einem volljährigen Kind, wenn das auswärtige Wohnen in einer eigenen Wohnung stattfindet und im Fall von immer noch regelmäßig „nach Hause“ kommenden Studenten. (T4)<br/>Anm: Veröff: SZ 2021/3

3 Ob 180/22zOGH15.12.2022

Vgl; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Hier: Keine aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn Vorinstanzen die Geldunterhaltspflicht des Vaters auch für jenen Zeitraum uneingeschränkt bejahten, in dem sich die Tochter (bloß) teilstationär im Krankenhaus befand. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19780917_OGH0002_0050OB00644_7800000_001

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