Normen
ASVG §143a Abs2 Satz1
10 ObS 136/20b | OGH | 24.11.2020 |
Veröff: SZ 2020/101 |
10 ObS 147/20w | OGH | 15.12.2020 |
10 ObS 11/21x | OGH | 26.02.2021 |
Beisatz: Bei Eintreten der Arbeitsunfähigkeit in zwei parallelen Beschäftigungsverhältnissen sind für die Bemessung des Rehabilitationsgeldes beide Beschäftigungsverhältnisse zu berücksichtigen, sofern diese eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem ASVG oder B-KUVG begründet haben. Eine gleichzeitige Beendigung der beiden Dienstverhältnisse (und damit in der Regel verbunden der Pflichtversicherung) ist dazu nicht erforderlich. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Klägerin bezieht neben einer Beschäftigung als Angestellte parallel Urlaubsersatzleistung aus einer weiteren Beschäftigung. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20201124_OGH0002_010OBS00136_20B0000_001
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