Rechtssatz
Der - hier nur in den Gründen erfolgte - Ausspruch des Berufungsgerichtes über das Nichtvorliegen der entschiedenen Streitsache ist unanfechtbar.
8 Ob 28/73 | OGH | 27.02.1973 |
Beisatz: Verneinung einer im Berufungsverfahren geltend gemachten Nichtigkeit - hier über die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts - bloß in den Gründen der Berufungsentscheidung (statt mit gesondertem Beschluß). (T1) |
8 Ob 87/83 | OGH | 22.09.1983 |
Auch |
10 ObS 93/99w | OGH | 01.06.1999 |
Vgl; Beisatz: Hier: Bestätigung der Entscheidung des Erstgerichtes, mit welcher der Ablehnung eines Sachverständigen nicht Folge gegeben wurde. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19700401_OGH0002_0070OB00042_7000000_001
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