Normen
8 Ob 64/05b | OGH | 21.07.2005 |
2 Ob 99/20b | OGH | 17.09.2020 |
Dokumentnummer
JJR_20050721_OGH0002_0080OB00064_05B0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Psychische Unterstützungen im Rahmen der Besuche eines verletzten Angehörigen im Krankenhaus (durch Anwesenheit, Zureden und Berührungen, kleine Hilfsverrichtungen) sind nicht nur nur typisch, sondern wohl auch der Grund für Krankenhausbesuche und als solche Bestandteil des „familiären" Bandes, das insoweit aber typischerweise in keinem materiellen Austauschverhältnis steht. Allein der Zeitaufwand des besuchenden Angehörigen stellt nach ständiger Judikatur keine ersatzfähigen Pflegekosten dar, soweit dem besuchenden Angehörigen nicht selbst tatsächliche Aufwendungen (Fahrtkosten etc) bzw. echten Vermögenseinbußen entstehen.
Normen
8 Ob 64/05b | OGH | 21.07.2005 |
2 Ob 99/20b | OGH | 17.09.2020 |
JJR_20050721_OGH0002_0080OB00064_05B0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)