Normen
ABGB §1295 I3a
ABGB §1295 IId4a
4 Ob 299/98v | OGH | 26.01.1999 |
Veröff: SZ 72/8 |
6 Ob 220/00x | OGH | 05.10.2000 |
Auch; Beisatz: Maßgeblich für den Schuldvorwurf des gestürzten Schifahrers, ist das dem Sturz vorangehende Verhalten. Erst dieses vermag einen Sorgfaltsverstoß zu verwirklichen und begründet in einem solchen Fall den Schuldvorwurf, der in der Missachtung von Pistenregeln bestehen kann. (T1) <br/>Beisatz: Hier: Parallelfahrten ohne ausreichenden Seitenabstand sind wegen der verkürzten Reaktionsmöglichkeit grundsätzlich als gefährlich einzustufen, dies gilt umso mehr, wenn mit einem Sturz auf Grund der Umstände des Einzelfalles (hier: erkennbare Eisflächen) geradezu gerechnet werden musste. (T2) |
7 Ob 289/00a | OGH | 14.02.2001 |
Vgl auch; Beis ähnlich T1 |
1 Ob 287/02s | OGH | 13.12.2002 |
Auch; Beisatz: Anfänger müssen mit Fehleinschätzungen, Unsicherheiten und Fahrfehlern stets rechnen, weshalb sie im besonderen Maß gehalten sind, ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere wenn dies - wie hier - ohne weiteres möglich gewesen wäre. (T3) |
8 Ob 26/03m | OGH | 28.08.2003 |
1 Ob 217/04z | OGH | 12.04.2005 |
Auch; Beisatz: Beweist der Schädiger einen Verstoß des Geschädigten aufgrund eines fahrtechnischen Fehlers - also einen typischen, Sorglosigkeit gegenüber eigenen Rechtsgütern indizierenden Geschehnisablauf -, ist damit prima facie auch der für die Annahme eines Mitverschuldens erforderliche Sorgfaltsverstoß bewiesen. (T4) |
3 Ob 6/07i | OGH | 29.03.2007 |
Vgl; Beis wie T4 |
4 Ob 18/15y | OGH | 22.04.2015 |
Auch; Beisatz: Die Tatsache eines Sturzes allein lässt noch nicht ‑ auch nicht prima facie ‑ auf ein Fehlverhalten schließen. (T5) |
2 Ob 186/15i | OGH | 19.01.2016 |
Vgl auch; Beis wie T4 |
3 Ob 84/17z | OGH | 07.06.2017 |
Auch; Beis wie T5 |
8 Ob 92/18i | OGH | 19.07.2018 |
Beis wie T5 |
8 Ob 42/19p | OGH | 16.12.2019 |
Beisatz: Hier: Auf "aus schitechnischer Sicht" nachvollziehbares Erschrecken vor einem Knall zurückführender Sturz begründet kein Mitschulden. (T6) |
3 Ob 73/20m | OGH | 04.11.2020 |
Dokumentnummer
JJR_19990126_OGH0002_0040OB00299_98V0000_001
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