OGH 9Ob151/04b (RS0119927)

OGH9Ob151/04b3.5.2018

Rechtssatz

Die Erklärung des Geschenkgebers gegenüber der Depotbank, dass seine Enkelin ebenfalls hinsichtlich des Depots zeichnungsberechtigt sei, ist eine „wirkliche Übergabe" im Sinn des § 943 ABGB. Dass sich der Geschenkgeber die eigene Zeichnungsberechtigung erhält, um über die abreifenden Zinsen verfügen zu können, ändert nichts an der Schenkung der Wertpapiere.

Normen

ABGB §943

9 Ob 151/04bOGH06.04.2005
2 Ob 122/17fOGH03.05.2018

versärkter Senat<br/>Auch; Beisatz: verstS – hier: Einräumung einer Mitinhaberschaft an einem Wertpapierdepot. (T1); Veröff: SZ 2018/35

Dokumentnummer

JJR_20050406_OGH0002_0090OB00151_04B0000_001

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