OGH 1Ob260/72; 1Ob52/74; 5Ob69/74; 1Ob105/75; 7Ob506/76; 6Ob692/76; 7Ob718/80; 7Ob505/82; 6Ob515/82 (RS0014343)

OGH1Ob260/72; 1Ob52/74; 5Ob69/74; 1Ob105/75; 7Ob506/76; 6Ob692/76; 7Ob718/80; 7Ob505/82; 6Ob515/8217.7.2018

Rechtssatz

Soll ein Vertrag durch schlüssige Handlung iS des § 863 ABGB zustandegekommen sein, ist nach objektivem Maßstab ( Verkehrssitte ) zu entscheiden, welche Bedeutung und Wirkung Handlungen und Unterlassungen besitzen. Nach objektivem Maßstab und nicht nach dem inneren Willen ist also auch zu prüfen, ob ein Verhalten überhaupt rechtsgeschäftliche Erklärung ist ( Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 74 ). Aus der Unterfertigung der von der Arbeitsgemeinschaft der Architekten erstellten Baupläne und deren Einreichung mit dem Bauansuchen kann schon deshalb nicht auf eine schlüssige Auftragserteilung geschlossen werden, weil zu diesem Zeitpunkt die Pläne bereits erstellt waren, eine Auftragserteilung daher schon begrifflich nicht mehr in Betracht kommen konnte.

Normen

ABGB §863 EI
ABGB §1165 A

1 Ob 260/72OGH06.12.1972
1 Ob 52/74OGH10.04.1974
5 Ob 69/74OGH15.05.1974

nur: Soll ein Vertrag durch schlüssige Handlung iS des § 863 ABGB<br/>zustandegekommen sein, ist nach objektivem Maßstab ( Verkehrssitte )<br/>zu entscheiden, welche Bedeutung und Wirkung Handlungen und<br/>Unterlassungen besitzen. Nach objektivem Maßstab und nicht nach dem<br/>inneren Willen ist also auch zu prüfen, ob ein Verhalten überhaupt<br/>rechtsgeschäftliche Erklärung ist ( Gschnitzer in Klang 2. Auflage<br/>IV/1, 74 ). (T1)

1 Ob 105/75OGH25.06.1976

nur T1; Veröff: EvBl 1976/62 S 124 = JBl 1976,641 = SZ 48/75

7 Ob 506/76OGH30.01.1976

nur T1

6 Ob 692/76OGH28.10.1976

Auch; nur T1

7 Ob 718/80OGH29.01.1981

Vgl; nur T1

7 Ob 505/82OGH21.01.1982

nur T1; Veröff: MietSlg 34228(6)

6 Ob 515/82OGH01.09.1982

nur T1; Beisatz: Nach objektiven Maßstab ist auch zu entscheiden, ob<br/>ein Verhalten überhaupt eine rechtsgeschäftliche Erklärung bildet.<br/>(T2)

5 Ob 15/82OGH22.03.1983

nur T1; Beisatz: Hier: Konkludenter Eintritt in einen Bauvertrag über<br/>Eigentumswohnungen. (T3)

7 Ob 672/85OGH12.12.1985

Auch; nur T1

8 Ob 560/90OGH25.04.1991

Auch; Beisatz: Hier: Die Schenkungsabsicht kann auch aus dem<br/>Gesamtverhalten des Schenkenden konkludent erschlossen werden. (T4)

1 Ob 209/05zOGH04.04.2006

nur T1; Beisatz: Demgemäß ist für die Annahme einer Auftragserteilung nicht das wirkliche Vorliegen rechtsgeschäftlichen Willens des Erklärenden entscheidend, sondern nur, ob der Erklärungsempfänger bei sorgfältiger Deutung von einer Auftragserteilung ausgehen durfte und auch tatsächlich ausging. (T5)

10 Ob 53/18vOGH17.07.2018

Auch, Beis wie T5

Dokumentnummer

JJR_19721206_OGH0002_0010OB00260_7200000_001

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