OGH 8Ob41/16m (RS0130890)

OGH8Ob41/16m24.5.2016

Rechtssatz

Bei der Selbstversicherung wegen geringfügiger Beschäftigung nach § 19a ASVG handelt es sich um eine besondere Sozialversicherungsmöglichkeit, die in Auswirkung und Funktion der gesetzlichen Pflichtversicherung gleichgestellt ist. Beiträge zu dieser Selbstversicherung sind daher von der Unterhaltsbemessungsgrundlage - bzw vom Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten - abzuziehen, wenn nicht schon eine (Mit-)Versicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Pensionsversicherung besteht.

Normen

ABGB §94
EheG §66

8 Ob 41/16mOGH24.05.2016

Veröff: SZ 2016/56

5 Ob 113/17dOGH13.02.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_20160524_OGH0002_0080OB00041_16M0000_001

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