Normen
MRG idF 3.WÄG §2 Abs1 Satz2
5 Ob 179/01m | OGH | 21.08.2001 |
5 Ob 56/03a | OGH | 29.04.2003 |
Vgl auch; nur: Bei derzeit geltender Rechtslage begründet ein Wohnungseigentumsbewerber bei Abschluss eines Mietvertrages über die Wohnung, an der ihm die Begründung von Wohnungseigentum zugesagt wurde, Hauptmiete "mit dem Eigentümer der Liegenschaft" (§ 2 Abs 1 zweiter Satz MRG). (T1); Beisatz: Auch eine Person, die nicht bereits Miteigentümer der Liegenschaft ist, kann einen Hauptmietvertrag abschließen, wenn an dem Mietgegenstand Wohnungseigentum begründet werden soll. (T2) |
5 Ob 139/14y | OGH | 04.09.2014 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_20010821_OGH0002_0050OB00179_01M0000_001
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