5 Ob 76/13g | OGH | 17.12.2013 |
Veröff: SZ 2013/125 |
5 Ob 152/13h | OGH | 13.03.2014 |
Auch; Beisatz: Eine „Umwidmungsvereinbarung“ bewirkt keine außerbücherliche Rechtsänderung, die einer Berichtigung nach § 136 GBG zugänglich wäre.(T1) |
5 Ob 147/17d | OGH | 18.01.2018 |
nur: Soll es im Zuge einer Neuparifizierung auch zum gänzlichen Wegfall von selbstständigen Wohnungseigentumsobjekten (Erlöschen des Wohnungseigentums und „Löschung“ der Miteigentumsanteile) kommen, dann liegt kein Anwendungsfall einer vereinfachten Berichtigung mehr vor, der gemäß § 10 Abs 3 WEG 2002 in sinngemäßer Anwendung des § 136 Abs 1 GBG durchgeführt werden könnte. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20131217_OGH0002_0050OB00076_13G0000_001
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