OGH 7Ob102/13w (RS0128978)

OGH7Ob102/13w3.7.2013

Rechtssatz

Fast jedes Gut ist bis zu einem gewissen Grad den in Art 17 Abs 4 lit d CMR angeführten Gefahren ausgesetzt. Beurteilungsbasis dafür, ob die natürliche Beschaffenheit eine besondere Gefährdung in sich birgt, ist der normale Transportverlauf des ordnungsgemäß geladenen Gutes bei den jeweils zu erwartenden Witterungsbedingungen in durchschnittlicher Beförderungszeit mit einem üblichen, in der Regel mit Plane gedeckten Fahrzeug.

Normen

CMR Art17 Abs4 litd

7 Ob 102/13wOGH03.07.2013

Beisatz: Hier: Die starr eingeklebte Windschutzscheibe des Mähdreschers war bei ungefedertem Transport nur eingeschränkt bruchsichert, wobei die gewählte Transportart branchenüblich und fachgerecht war, jedoch eine sehr angepasste Fahrweise erfordert. (T1); Veröff: SZ 2013/67

7 Ob 159/16gOGH09.11.2016

Auch

Dokumentnummer

JJR_20130703_OGH0002_0070OB00102_13W0000_001

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