Normen
ABGB §140 Abs1 Bc
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Bc
6 Ob 80/13b | OGH | 08.05.2013 |
7 Ob 16/14z | OGH | 26.02.2014 |
Auch; Beisatz: Eine Anspannung auf ein Einkommen aus rechtswidriger Tätigkeit scheidet aus; eine derartige Anspannung wäre mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung nicht in Einklang zu bringen. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Zuhälterei. (T2); Veröff: SZ 2014/19 |
10 Ob 59/14w | OGH | 21.10.2014 |
Auch |
9 Ob 72/15a | OGH | 21.12.2015 |
Auch; Beis ähnlich wie T1 |
1 Ob 38/18x | OGH | 30.04.2018 |
Ähnlich; nur: Nach herrschender Auffassung kann von einem ausländischen, in Österreich lebenden Unterhaltspflichtigen verlangt werden, dass er in Österreich erforderliche Anträge auf Erteilung einer Niederlassungs- und Arbeitsbewilligung stellt und diese Verfahren gehörig betreibt, um einer erlaubten Beschäftigung nachgehen zu können; dazu gehört auch, dass er sich um eine fristgerechte Verlängerung einer ablaufenden Bewilligung kümmert. (T3); Beisatz: Dies gilt auch für außerhalb von Österreich aufhältige Unterhaltspflichtige. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_20130508_OGH0002_0060OB00080_13B0000_001
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