OGH 2Ob170/12g (RS0128726)

OGH2Ob170/12g20.12.2012

Rechtssatz

Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kraftfahrzeugs auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv § 9 Abs 2 EKHG.

Normen

EKHG §9 D

2 Ob 170/12gOGH20.12.2012

Beisatz: Andernfalls müsste eine solche selbst bei einem auch auf Autobahnen häufig vorkommenden Anhalten im Zuge einer Verkehrsstockung angenommen werden. (T1)<br/>Bem: Mit detaillierter Auflistung der Judikatur zum Thema: Kfz-Stillstand-Betriebsgefahr. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20121220_OGH0002_0020OB00170_12G0000_001

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