Rechtssatz
In der Insolvenz des Arbeitgebers kommt es mit dem Verlust des Fortbetriebsrechts der Insolvenzmasse zur ex lege‑Beendigung des Arbeitsverhältnisses (hier Lehrverhältnisses). Der Insolvenzverwalter hat nicht nur die Möglichkeit, auf das Fortbetriebsrecht innerhalb der Monatsfrist nach § 44 iVm § 43 Abs 3 GewO mit der Wirkung ex tunc zu verzichten, sondern er kann darüber hinaus auch außerhalb der genannten Monatsfrist das Fortbetriebsrecht mit der Wirkung ex nunc zurücklegen. Diese Verfügungen des Insolvenzverwalters lassen die Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers unberührt.
8 ObS 9/13a | OGH | 30.08.2013 |
Vgl; Beisatz: Im Insolvenzverfahren des AG enden Lehrverhältnisse ex lege mit dem Einlangen der Erklärung des Insolvenzverwalters bei der Gewerbebehörde, das Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse zurückzulegen. Eine allfällige Rückwirkung dieser Erklärung nach § 43 Abs 3 iVm § 44 GewO ist auf das Gewerberecht beschränkt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20121219_OGH0002_008OBS00014_12K0000_001
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