5 Ob 311/03a | OGH | 24.02.2004 |
5 Ob 138/12y | OGH | 23.10.2012 |
Auch; Beisatz: Eine Wohnungseigentumsbegründung an einen Kfz‑Stellplatz ist ausgeschlossen, wenn die Fläche zugleich ausschließlicher Zugang zu einem Wohnungseigentumsobjekt oder zu einem allgemeinen Teil des Hauses ist, auf dessen Mitbenützung auch Dritte angewiesen sind. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20040224_OGH0002_0050OB00311_03A0000_002
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