OGH 3Ob79/72 (RS0049023)

OGH3Ob79/7224.10.2012

Rechtssatz

Hinsichtlich der Inhaltserfordernisse eines Beschlusses, mit dem ein Kollisionskurator zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren bestellt wird, ist - der Praxis Rechnung tragend - kein strenger Maßstab anzulegen. Der Ausspruch des Gerichts, der Kläger hat "monatlich den Betrag von Schilling siebenhundert zu Handen der Mutter N.N. in P bei sonstiger Exekution zu bezahlen", ist als Bestellung der Mutter des Beklagten zur Kollisionskuratorin nach § 271 ABGB zur Geltendmachung der in diesem Beschluss zuerkannten Unterhaltsansprüche rechtswirksam.

Normen

ABGB §271

3 Ob 79/72OGH31.08.1972

Veröff: EvBl 1973/35 S 97

8 Ob 99/12kOGH24.10.2012

nur: Hinsichtlich der Inhaltserfordernisse eines Beschlusses, mit dem ein Kollisionskurator zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren bestellt wird, ist - der Praxis Rechnung tragend - kein strenger Maßstab anzulegen. (T1); Veröff: SZ 2012/111

Dokumentnummer

JJR_19720831_OGH0002_0030OB00079_7200000_001

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