OGH 16Ok2/11 (RS0127339)

OGH16Ok2/115.12.2011

Rechtssatz

Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme durch einen im Kartellrecht erfahrenen Rechtsberater auf gesicherter Tatsachengrundlage aufgrund eines umfassenden Prüfungsauftrags kann grundsätzlich den für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Schuldvorwurf ausräumen und zur Bußgeldimmunität führen, sofern ein Fehler bei der Rechtsberatung nicht offensichtlich war und durch Vergleich mit den Rechtsquellen ohne weiteres hätte erkannt werden können.

Normen

KartG §9
KartG §17
KartG §29
KartG §30

16 Ok 2/11OGH05.12.2011

Veröff: SZ 2011/142<br/>Beisatz: Hier: Verstoß gegen österreichisches Kartellrecht. (T1a)

16 Ok 4/11OGH05.12.2011

Auch; Bem: Zum Vorabentscheidungsersuchen zu Art 23 VO (EG) Nr 1/2003 siehe RS0127340. (T1)

16 Ok 4/13OGH02.12.2013

Gegenteilig; Beisatz: Bei Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20111205_OGH0002_0160OK00002_1100000_001

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