15 Os 151/10k | OGH | 29.06.2011 |
Beisatz: Ob dies der Fall ist, ist auf Tatsachenebene zu klären. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20110629_OGH0002_0150OS00151_10K0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Betroffener nach § 6 MedienG iVm § 111 StGB und damit anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der einzelne Mensch, also eine natürliche, aber keine juristische Person oder ein Kollektiv. Deren Organe sind dann aktivlegitimiert, wenn sich der Angriff gerade auf ihr Handeln als Organwalter bezieht.
15 Os 151/10k | OGH | 29.06.2011 |
Beisatz: Ob dies der Fall ist, ist auf Tatsachenebene zu klären. (T1) |
JJR_20110629_OGH0002_0150OS00151_10K0000_001
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