OGH 15Os151/10k (RS0127024)

OGH15Os151/10k29.6.2011

Rechtssatz

Betroffener nach § 6 MedienG iVm § 111 StGB und damit anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der einzelne Mensch, also eine natürliche, aber keine juristische Person oder ein Kollektiv. Deren Organe sind dann aktivlegitimiert, wenn sich der Angriff gerade auf ihr Handeln als Organwalter bezieht.

Normen

MedienG §6 Abs1
StGB §111

15 Os 151/10kOGH29.06.2011

Beisatz: Ob dies der Fall ist, ist auf Tatsachenebene zu klären. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20110629_OGH0002_0150OS00151_10K0000_001

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