OGH 8ObA45/11t (RS0127054)

OGH8ObA45/11t29.6.2011

Rechtssatz

Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung behauptet, so ist ein Begehren auf Feststellung des aufrechten Bestands des Arbeitsverhältnisses zu erheben. Mit einer solchen Feststellungsklage wird ein Individualanspruch des Arbeitnehmers geltend gemacht. Der Betriebsrat kann eine solche Klage nur im Rahmen seines Klagerechts nach § 54 Abs 1 ASGG erheben.

Normen

ArbVG §96
ArbVG §102
ArbVG §105
ASGG §54 Abs1

8 ObA 45/11tOGH29.06.2011
8 ObA 75/20tOGH25.03.2021

Dokumentnummer

JJR_20110629_OGH0002_008OBA00045_11T0000_001

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