OGH 9Ob50/10h (RS0126093)

OGH9Ob50/10h28.7.2010

Rechtssatz

Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden.

Normen

ABGB §922
ABGB §923
ABGB §928
ABGB §929
ABGB §932 IV

9 Ob 50/10hOGH28.07.2010

Beisatz: Die Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsverzichts ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf das Fehlen einer auch nur schlüssig zugesicherten Eigenschaft erstreckt sich selbst ein umfassender Gewährleistungsverzicht nicht. (T1); Beisatz: Ohne Darlegung besonders rücksichtswürdiger Verkäuferinteressen besteht für eine Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode keine Untergrenze mit dem Verkehrswert des mangelhaften Objekts. (T2); Veröff: SZ 2010/91

Dokumentnummer

JJR_20100728_OGH0002_0090OB00050_10H0000_001

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