Normen
1 Ob 294/97k | OGH | 28.04.1998 |
Veröff: SZ 71/77 |
1 Ob 191/02y | OGH | 25.10.2002 |
nur: Unsachlich ist der Vertrauensentzug dann, wenn er nur ein Vorwand für die willkürliche Zurücksetzung des Vorstandsmitglieds ist, dessen Geschäftsführung so geartet ist. (T1) |
6 Ob 88/06v | OGH | 24.05.2006 |
nur: Unsachlich ist der Vertrauensentzug dann, wenn er nur ein Vorwand für die willkürliche Zurücksetzung des Vorstandsmitglieds ist. (T2); Beisatz: In der Regel wird der Aufsichtsrat jedoch dem Willen der Hauptversammlung zu entsprechen haben, sofern sich diese nicht erkennbar von völlig sachfremden Erwägungen bestimmen ließ. (T3) |
4 Ob 127/06i | OGH | 28.09.2006 |
Beisatz: Unanfechtbar ist demnach auch ein Vertrauensentzug, der seiner sachlichen Berechtigung nach zweifelhaft ist; er darf nur nicht willkürlich sein. (T4) |
1 Ob 190/09m | OGH | 29.01.2010 |
Veröff: SZ 2010/7 |
Dokumentnummer
JJR_19980428_OGH0002_0010OB00294_97K0000_008
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