6 Ob 418/60 | OGH | 16.11.1960 |
Veröff: HS 17 |
6 Ob 145/75 | OGH | 18.12.1975 |
nur: Von einer Parteiänderung kann nur dann gesprochen werden, wenn nach Eintritt der Streitanhängigkeit eine Änderung der Prozessparteien auf der Klägerseite oder Beklagtenseite stattfinden soll. (T1) Beisatz: Bis zur Klagszustellung ist die Klage nichts anderes als ein vorbereitender und bestimmender Schriftsatz, in welchem Parteien als Kläger und Beklagte vorgesehen sind (hier: Austritt und Neueintritt von Mitklägern vor Klagszustellung). (T2) |
8 Ob 7/76 | OGH | 04.02.1976 |
nur: Die Einzelfirma ist kein selbständiges Rechtssubjekt, sie fällt mit dem jeweiligen Inhaber zusammen. Es hat daher jeder Wechsel des Inhabers auch den Wechsel des Rechtssubjektes zur Folge. (T3) Veröff: SZ 49/17 |
4 Ob 21/76 | OGH | 06.04.1976 |
nur T1; Beisatz: Bis zum Eintritt der Streitanhängigkeit ist eine Änderung (Berichtigung) der in der Klage genannten Rechtssubjekte jederzeit zulässig. (T4) |
5 Ob 906/76 | OGH | 01.03.1977 |
nur: Die Einzelfirma ist kein selbständiges Rechtssubjekt, sie fällt mit dem jeweiligen Inhaber zusammen. (T5) |
6 Ob 680/80 | OGH | 05.11.1980 |
nur T1; Beis wie T4 |
3 Ob 557/82 | OGH | 23.06.1982 |
nur T1; Beis wie T4 |
4 Ob 303/83 | OGH | 22.02.1983 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Von einer - grundsätzlich unzulässigen - "Änderung der Prozesspartei" kann demnach erst nach der Begründung der Streitanhängigkeit gesprochen werden. (T6) |
2 Ob 595/83 | OGH | 13.12.1983 |
nur T1; Beis wie T2 nur: Bis zur Klagszustellung ist die Klage nichts anderes als ein vorbereitender und bestimmender Schriftsatz, in welchem Parteien als Kläger und Beklagte vorgesehen sind. (T7) Beis wie T4; Beis wie T6 |
9 ObA 39/88 | OGH | 13.04.1988 |
Auch; Beisatz: § 48 ASGG. (T8) |
8 Ob 609/92 | OGH | 24.09.1992 |
nur T5 |
5 Ob 219/09f | OGH | 25.03.2010 |
Vgl; Beisatz: Die Einzelfirma eines Einzelunternehmers stellt weder ein selbständiges Rechtssubjekt noch ein Rechtsobjekt neben und außer dem Unternehmer dar, sondern ist nur Kennzeichen eines Unternehmens, dessen Rechtsträger der Unternehmer als natürliche Person bildet. (T8); Bem: Hier: § 17 UGB. (T9); Veröff: SZ 2010/31 |
Dokumentnummer
JJR_19601116_OGH0002_0060OB00418_6000000_001
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