3 Ob 109/09i | OGH | 22.07.2009 |
1 Ob 83/11d | OGH | 29.09.2011 |
Auch |
6 Ob 95/12g | OGH | 13.09.2012 |
Beisatz: Hier: Die Bestellung des Sachwalters für die „regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustandes des Betroffenen, insbesondere hinsichtlich seiner psychischen Erkrankung“ hatte demnach zu entfallen. (T1) |
10 Ob 12/13g | OGH | 23.07.2013 |
Vgl; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Im eigenen Namen steht dem Sachwalter inhaltlich die Rekurslegitimation nur insoweit zu, als in seine eigene Rechtssphäre eingegriffen wird, etwa weil sein Wirkungskreis zu wenig deutlich bestimmt wurde. (T2)<br/>Beisatz: Er kann sich demnach gegen die Zuweisung von Aufgabengebieten nicht mit dem Argument zur Wehr setzen, es bestehe kein Grund zur Bestellung eines Sachwalters. Die Frage, ob es für bestimmte Angelegenheiten der Bestellung eines Sachwalters bedarf, ist nicht von ihm, sondern vom Gericht zu beurteilen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20090722_OGH0002_0030OB00109_09I0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)