OGH 2Ob55/08i (RS0123936)

OGH2Ob55/08i26.6.2008

Rechtssatz

Die in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (beispielsweise) genannten Kriterien wie das Alter von Unfallopfer und Angehörigen oder das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft sind bloß Hilfstatsachen, also Indizien, aus denen in der Regel auf die im Einzelfall nur schwer beweisbare Intensität der Gefühlsgemeinschaft geschlossen werden kann.

Normen

ABGB §1325 E4

2 Ob 55/08iOGH26.06.2008
1 Ob 114/16wOGH30.08.2016

Veröff: SZ 2016/79

Dokumentnummer

JJR_20080626_OGH0002_0020OB00055_08I0000_001

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