Normen
ZPO §534
3 Ob 72/08x | OGH | 11.06.2008 |
1 Ob 121/16z | OGH | 30.08.2016 |
Beisatz: Eine andere Rechtsansicht würde zu absurden Ergebnissen führen: Es könnte dann trotz Verstreichens der Klagefrist für den eigentlich zu einer Wiederaufnahme Berechtigten dessen Erbe (oder auch ein Erbeserbe) erneut auf die Einhaltung dieser Frist pochen, was schon aus Gründen der Rechtssicherheit (aber auch wegen der Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge) abzulehnen ist. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Verspätete Wiederaufnahme eines Abstammungsverfahrens. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20080611_OGH0002_0030OB00072_08X0000_002
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