Normen
ABGB §1014
KollV für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten §8
8 ObA 224/00z | OGH | 29.03.2001 |
9 ObA 275/01h | OGH | 23.01.2002 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Kosten der Absolvierung einer Notarztausbildung, welche eine Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis darstellt; Ersatzpflicht bejaht. (T1) |
9 ObA 142/05f | OGH | 22.02.2006 |
Auch; Beisatz: Der Erstattungsanspruch nach §1014 ABGB umfasst ua auch die Kosten, die einem Dienstnehmer erwachsen, der im Auftrag seines Dienstgebers eine Dienstreise verrichtet. Die Ersatzpflicht bedarf keiner besonderen Vereinbarung. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20010329_OGH0002_008OBA00224_00Z0000_002
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