OGH 10ObS260/02m (RS0116808)

OGH10ObS260/02m27.8.2002

Rechtssatz

Zahnärztliche Assistentin mit einjähriger Ausbildungszeit ist kein berufsschutzbegründender qualifizierter Beruf. Die Mithilfe einer zahnärztlichen Assistentin hat sich ausschließlich auf die Unterstützung des Arztes zu beziehen und darf ihre Tätigkeit keinen integrierenden Bestandteil der ärztlichen Behandlung bilden (vgl SSV-NF9/A1 mwN). Eine Vergleichbarkeit mit der besonders qualifizierten Tätigkeit einer Operationsschwester ist nicht gegeben.

Normen

ASVG §255 Bb

10 ObS 260/02mOGH27.08.2002

Dokumentnummer

JJR_20020827_OGH0002_010OBS00260_02M0000_001

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