OGH 6Ob59/00w (RS0114566)

OGH6Ob59/00w23.11.2000

Rechtssatz

Bei einem Bestandvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in einem Einkaufszentrum können umfangreiche Leerstehungen in diesem Einkaufszentrum Anlass für eine Mietzinsreduktion sein.

Normen

ABGB §1096 Abs1 C

6 Ob 59/00wOGH23.11.2000

Veröff: SZ 73/180

1 Ob 113/02bOGH14.10.2002

Verstärkter Senat; Ähnlich; Beisatz: Ein durch die entgegen vertraglicher Verpflichtungen des Bestandgebers erfolgte Eröffnung von Konkurrenzunternehmen im Einzugsbereich des Bestandobjekts (mit-)verursachter erheblicher Rückgang des Geschäftserfolgs des Bestandnehmers rechtfertigt ein Zinsminderungs- bzw -befreiungsbegehren gemäß § 1096 Abs 1 ABGB. (T1); Veröff: SZ 2002/132

6 Ob 18/05yOGH17.03.2005

Auch; Beisatz: Hier: „Multifunktionale Zentrum", das aus Büroräumen, einem Hotelbetrieb und verschiedenen Geschäftsbetrieben inklusive bestimmter Freizeitbetriebe, bestehen sollte. (T2)

5 Ob 257/05pOGH20.12.2005

Beisatz: Leerstehungen an einem als Urban Entertainment Center (UEC) geplanten Standort als Auswirkung des allgemeinen Risikos der Beteiligung am Geschäftsleben bei freier Marktwirtschaft rechtfertigen nicht die vorzeitige Auflösung des Dauerschuldverhältnisses. (T3)

3 Ob 98/08wOGH11.06.2008

Beisatz: Die Bezeichnung eines Prozentsatzes an Leerstehungen in einem Einkaufszentrum, ab dem Zinsminderungsansprüche bejaht werden können, ist nicht möglich, weil die Verletzung des bedungenen Gebrauchs eines Bestandobjekts immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt. (T4)

Dokumentnummer

JJR_20001123_OGH0002_0060OB00059_00W0000_001

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