Normen
ABGB §1096 Abs1 C
6 Ob 59/00w | OGH | 23.11.2000 |
Veröff: SZ 73/180 |
1 Ob 113/02b | OGH | 14.10.2002 |
Verstärkter Senat; Ähnlich; Beisatz: Ein durch die entgegen vertraglicher Verpflichtungen des Bestandgebers erfolgte Eröffnung von Konkurrenzunternehmen im Einzugsbereich des Bestandobjekts (mit-)verursachter erheblicher Rückgang des Geschäftserfolgs des Bestandnehmers rechtfertigt ein Zinsminderungs- bzw -befreiungsbegehren gemäß § 1096 Abs 1 ABGB. (T1); Veröff: SZ 2002/132 |
6 Ob 18/05y | OGH | 17.03.2005 |
Auch; Beisatz: Hier: „Multifunktionale Zentrum", das aus Büroräumen, einem Hotelbetrieb und verschiedenen Geschäftsbetrieben inklusive bestimmter Freizeitbetriebe, bestehen sollte. (T2) |
5 Ob 257/05p | OGH | 20.12.2005 |
Beisatz: Leerstehungen an einem als Urban Entertainment Center (UEC) geplanten Standort als Auswirkung des allgemeinen Risikos der Beteiligung am Geschäftsleben bei freier Marktwirtschaft rechtfertigen nicht die vorzeitige Auflösung des Dauerschuldverhältnisses. (T3) |
3 Ob 98/08w | OGH | 11.06.2008 |
Beisatz: Die Bezeichnung eines Prozentsatzes an Leerstehungen in einem Einkaufszentrum, ab dem Zinsminderungsansprüche bejaht werden können, ist nicht möglich, weil die Verletzung des bedungenen Gebrauchs eines Bestandobjekts immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_20001123_OGH0002_0060OB00059_00W0000_001
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