OGH 1Ob184/98k (RS0111169)

OGH1Ob184/98k24.11.1998

Rechtssatz

Eine erst in Herstellung begriffene Sache kann als solche nicht beschädigt werden, Sachbeschädigung und mangelhafte Herstellung einer Sache schließen einander begrifflich aus. Die für eine zusätzliche Behandlung des Werkstücks aufgewendeten Kosten und der Betrag, um den der Besteller den Werklohn (wegen mangelhafter Lieferung) minderte, stellen "reine" Vermögensschäden und keine nach § 1 Abs 1 PHG ersatzfähigen Sachschäden dar.

Normen

PHG §1

1 Ob 184/98kOGH24.11.1998
7 Ob 32/18hOGH04.07.2018

Vgl; nur: Eine erst in Herstellung begriffene Sache kann als solche nicht beschädigt werden, Sachbeschädigung und mangelhafte Herstellung einer Sache schließen einander begrifflich aus. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19981124_OGH0002_0010OB00184_98K0000_001

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