Rechtssatz
Die Frage, ob ein Schaden im Sinn des § 1 EKHG beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht wurde, hängt von den Umständen des zu entscheidenden Falles ab und geht daher in ihrer Bedeutung über den Anlassfall nicht hinaus.
9 ObA 52/11d | OGH | 28.06.2011 |
Beisatz: Dies gilt in gleicher Weise für den Begriff der „Verwendung“ eines Fahrzeugs iSd § 2 KHVG. (T1) |
2 Ob 186/12k | OGH | 11.10.2012 |
Beisatz: Hier: Bruch des Haltegriffs bei einem nicht in Betriebseinheit mit dem Zugfahrzeug stehenden Wohnwagen im Zuge einer Vorbereitungshandlung für das beabsichtigte Ankuppeln verwirklicht keine Betriebsgefahr des haftpflichtversicherten PKW - vertretbare Beurteilung des Berufungsgerichts. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19981112_OGH0002_0020OB00301_98Y0000_001
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