Normen
ASVG §203
10 ObS 82/98a | OGH | 28.04.1998 |
10 ObS 174/01p | OGH | 10.07.2001 |
Auch; nur: Im Unfallversicherungsrecht gilt die abstrakte Schadensberechnung. Voraussetzung für die Gewährung einer Versehrtenrente ist nicht der Eintritt eines tatsächlichen Verdienstentganges. (T1) Beisatz: Die Versehrtenrente wird sowohl dann gewährt, wenn kein Lohnausfall entstanden ist oder sogar ein höheres Einkommen erzielt wird, als auch dann, wenn ein Versicherter seinen früheren Beruf nicht mehr ausüben kann und damit allenfalls ein Einkommensentfall einhergeht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19980428_OGH0002_010OBS00082_98A0000_006
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)