1 Ob 2342/96k | OGH | 15.12.1997 |
Dokumentnummer
JJR_19971215_OGH0002_0010OB02342_96K0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Ein Übergabsvertrag ist - umsomehr wenn er außerhalb der bäuerlichen Lebensordnung in Erscheinung tritt - ein Vertrag eigener Art, der - bei Zutreffen der Voraussetzungen - aber nichtsdestoweniger wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) angefochten und gegen dessen Wirksamkeit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht werden kann.
1 Ob 2342/96k | OGH | 15.12.1997 |
JJR_19971215_OGH0002_0010OB02342_96K0000_001
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