5 Ob 442/97d | OGH | 09.12.1997 |
5 Ob 253/02w | OGH | 05.11.2002 |
Vgl auch; nur: Ein die Benützung gemeinsamer Teile und Anlagen der Liegenschaft regelnder Beschluss der Mehrheit der Miteigentümer konnte vor Inkrafttreten des 3. WÄG keine Bindung der Überstimmten bewirken und kann es auch nach der neuen Rechtslage nicht. (T1) |
5 Ob 43/10z | OGH | 30.08.2010 |
Vgl auch; nur ähnlich T1; Beisatz: Benützungsregelungen bedürfen zufolge § 17 WEG 2002 der Einstimmigkeit. Dasselbe gälte für eine Servitutseinräumung oder die Begründung sonstiger Alleinbenutzungsrechte. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19971209_OGH0002_0050OB00442_97D0000_002
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