OGH 8Ob2244/96z (RS0108920)

OGH8Ob2244/96z27.11.1997

Rechtssatz

Die durch die Veräußerung (hier Zwangsversteigerung) einer Liegenschaft im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzugs zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist (abweichend von 3 Ob 102/92, SZ 66/15).

Normen

KO §46 Abs1 Z2
KO §46 Abs1 Z6
KO §47 Abs3
UStG §12 Abs10

8 Ob 2244/96zOGH27.11.1997

Veröff: SZ 70/252

8 Ob 10/98yOGH24.08.1998

Auch; Veröff: SZ 71/134

8 Ob 144/99fOGH25.02.2000

Auch; Beisatz: Ablehnung der gegenteiligen Rechtsansichten des VwGH Zl. 98/14/0143 (= ZIK 1999,201 = RdW 2000,53) sowie von Kristen (ZIK 1998,46). (T1)

8 Ob 226/99iOGH27.04.2000

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein Fall des § 46 Abs 1 Z 6 KO liegt nicht vor, weil die Masse nicht grundlos bereichert wurde, sondern die Beschränkung auf die Konkursquote sich aus dem Wesen des Insolvenzverfahrens ergibt. (T2)

8 Ob 130/00aOGH23.11.2000

Beis wie T1; Beis wie T2

3 Ob 181/00iOGH29.11.2000

Beisatz: Auch die Tatsache, dass mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 (BGBl I Nr 79) § 12 Abs 14 UStG aufgehoben wurde, erfordert keine neue Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs, reagiert die Gesetzesänderung doch gerade auf die fiskalischen Auswirkungen der Entscheidung 8 Ob 2244/96z. Damit wurde aber an den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts, auf die sich die tragenden Erwägungen der Rechtsprechung des 8. Senats gründen, nicht berührt; vielmehr wird lediglich verhindert, dass der nach Maßgabe der Quote im Insolvenzverfahren reduzierten Forderung des Fiskus eine volle Vorsteuerabzugsberechtigung des Erstehers gegenübersteht. Auch die Finanzverwaltung von ihrer früheren Rechtsansicht abgegangen und hat sich derjenigen des Obersten Gerichtshofs angeschlossen (Erlass vom 5. 6. 2000, Z 03 0311/1-IV/3/00, AÖF 2000/109 = ARD 5142/30/2000 = ZIK 2000/180, 145). (T4)

8 Ob 85/00hOGH21.12.2000

Beisatz: § 6 UStG idF BGBl I 79/1998: Im Fall der Steuerfreiheit des Grundstückumsatzes (= Nichtoption zur Steuerpflicht) stellt die zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist. (T3); Veröff: SZ 73/209

8 Ob 37/03dOGH18.09.2003
8 Ob 68/07vOGH18.10.2007

Auch; Beisatz: Die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 ff UStG ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs als Konkursforderung zu qualifizieren. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19971127_OGH0002_0080OB02244_96Z0000_001

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