Normen
ABGB §1091 A1
4 Ob 249/97i | OGH | 23.09.1997 |
Veröff: SZ 70/184 |
3 Ob 274/02v | OGH | 27.11.2002 |
Auch; nur: Dass zwischen den Streitteilen nicht ausdrücklich die Rückstellung eines lebenden Unternehmens bedungen war, spricht nicht gegen die Annahme eines Pachtvertrages, mag das auch sonst für die rechtliche Einstufung des Bestandvertrages über einen erst zu gründenden Betrieb wesentlich sein. (T1); Beisatz: Wenn nämlich der Bestandgeber ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Betrieb des Unternehmens des Bestandnehmers hat und daher von Geschäftsraummiete bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht mehr gesprochen werden kann.(T2); Beisatz: Hier: Selbständig betriebenes Institut für Computertomographie, das im Wesenskern deutliche Parallelen zur Rechtsnatur von Bestandverträgen, die sich auf Einkaufszentren und Bahnhöfe als Standorte beziehen, aufweist. (T3); Veröff: SZ 2002/160 |
6 Ob 154/02v | OGH | 20.02.2003 |
Vgl |
10 Ob 7/03g | OGH | 27.05.2003 |
Auch |
8 Ob 11/04g | OGH | 29.03.2004 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19970923_OGH0002_0040OB00249_97I0000_001
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