10 Ob 254/97v | OGH | 09.09.1997 |
4 Ob 353/97h | OGH | 09.12.1997 |
Vgl auch; Beisatz: Hat der betreibende Gläubiger alle für die exekutive Hereinbringung seiner Forderung notwendigen Aktivitäten gesetzt, und tritt dessenungeachtet ein Mißerfolg ein, sind die Voraussetzungen einer Vorschußgewährung nach § 3 Z 2 UVG gegeben. (T1); Beisatz: Die Versagung eines Vorschusses wegen erfolgloser Exekutionsführung in Fällen, in denen das Dienstverhältnis - wie hier - nach Einbringung des Exekutionsantrages jedoch vor Zustellung der Exekutionsbewilligung aufgelöst wurde, widerspräche diesem erklärten Ziel des Gesetzgebers. (T2) |
2 Ob 64/03f | OGH | 24.04.2003 |
Vgl auch; nur: Ein Exekutionsmißerfolg im Sinne des § 3 Z 2 UVG liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige alle zur Erreichung des Exekutionszieles notwendigen Aktivitäten entfaltet hat. (T3); Beis wie T1; Beisatz: Antrag nach dem BG zur Durchführung des New Yorker Unterhaltsschutzabk. (T4) |
10 Ob 14/10x | OGH | 01.06.2010 |
Auch; Veröff: SZ 2010/62 |
Dokumentnummer
JJR_19970909_OGH0002_0100OB00254_97V0000_001
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