Normen
KartG 1988 §42b Abs1
16 Ok 6/97 | OGH | 23.06.1997 |
Veröff: SZ 70/125 |
16 Ok 1/98 | OGH | 18.06.1998 |
nur: Nur die Amtsparteien, nicht aber auch die Mitbewerber sind berechtigt, einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses zu stellen. (T1) |
16 Ok 21/03 | OGH | 15.12.2003 |
Auch; Beisatz: Zur fehlenden Parteistellung Dritter im Zusammenschlussverfahren: Mitbewerber haben in der Phase vor der allfälligen Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach §42a KartG idF der Nov 1999 nur ein eingeschränktes Mitwirkungsrecht dahin, dass sie eine schriftliche Äußerung abgeben können; sie haben aber kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung . Im nur auf Antrag einer Amtspartei einleitbaren Prüfungsverfahren (§42b KartG) kommt Dritten keine Parteistellung zu. (T2); Veröff: SZ 2003/164 |
Dokumentnummer
JJR_19970623_OGH0002_0160OK00006_9700000_001
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