2 Ob 2376/96t | OGH | 28.11.1996 |
9 Ob 23/98t | OGH | 28.01.1998 |
Beisatz: Hier: Durch mangelnde Ausbildung und Alter sehr eingeschränkte Vermittelbarkeit des Unterhaltspflichtigen auf dem Arbeitsmarkt und die Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit bei Aufgabe des derzeitigen Arbeitsplatzes. (T1) |
9 Ob 29/17f | OGH | 24.05.2017 |
Auch; Beisatz:Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist auch dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen für eine Anspannung wegfallen. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Dass der Vater jedes Jahr lediglich über die Sommermonate einer Saisonarbeit nachging, war bereits im Zeitpunkt der Unterhaltsfestsetzung bekannt, als er auch für die Phase des Arbeitslosengeldbezuges zur Unterhaltsleistung angespannt wurde. (T3) |
1 Ob 38/18x | OGH | 30.04.2018 |
Auch; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19961128_OGH0002_0020OB02376_96T0000_001
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