Normen
EG Amsterdam Art81
EGV Maastricht Art85
1 Ob 2362/96a | OGH | 25.10.1996 |
Veröff: SZ 69/238 |
6 Ob 322/00x | OGH | 22.02.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Die wettbewerbsrechtliche Relevanz eines mehrjährigen Alleinbezugsvertrags liegt in der Bindung der Vertragsteile, die die Entscheidungsfreiheit des Bezugsverpflichteten einschränkt und das Eindringen anderer Bewerber in den Markt behindert. Ein Dauerschuldverhältnis, das eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit vorsieht, ist wettbewerbsneutral. (T1) |
16 Ok 1/09 | OGH | 25.03.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Eine Einschränkung der Handlungsfreiheit beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen in Form von Alleinbezugsverpflichtungen, Wettbewerbsverboten oder langfristigen Abnahmeverpflichtungen bewirkt nicht automatisch eine Wettbewerbsbeschränkung iSd Art 81 EG. Dabei ist vielmehr maßgeblich auf die marktabschottende Wirkung der Vereinbarung insofern abzustellen, als sie in Verbindung mit anderen Verträgen dieses Typs die Möglichkeiten Dritter zum Markteintritt oder zur Ausweitung von Marktanteilen spürbar beeinträchtigt. (T2)<br/>Beisatz: Die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung kann bei Alleinbezugsvereinbarungen auch von Bündeln gleicher Vereinbarungen ausgehen (sogenannte Bündeltheorie). (T3) |
16 Ok 14/08 | OGH | 25.03.2009 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T3 |
16 Ok 8/10 | OGH | 12.12.2011 |
Vgl; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Eine Ausschließlichkeitsbindung im Sinne eines Alleinbezugsvertrags kann ua als Behinderung von Mitbewerbern kartellrechtlich verpönt sein, wofür es auf den Bindungsgrund und die Auswirkungen auf den Restwettbewerb ankommt, nicht aber, ob die Bindung im Interesse des Kunden liegt. (T4)<br/>Beisatz: Eine Abnehmerbindung ist grundsätzlich einer Rechtfertigung zugänglich. (T5)<br/>Beisatz: Hier: Radiusklausel bei Einkaufszentrum. (T6)<br/>Veröff: SZ 2011/148 |
7 Ob 210/13b | OGH | 11.12.2013 |
Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19961025_OGH0002_0010OB02362_96A0000_006
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