10 Ob 2082/96s | OGH | 25.06.1996 |
Veröff: SZ 69/150 |
7 Ob 2418/96f | OGH | 23.07.1997 |
Ähnlich; Veröff: SZ 70/152 |
4 Ob 84/98a | OGH | 05.05.1998 |
Vgl auch |
7 Ob 55/00i | OGH | 30.03.2001 |
Teilweise gegenteilig; Beisatz: Eine gemeinsame Tragung des Veruntreuungsrisikos durch alle Treugeber entspricht einer ausgewogenen gleichmäßigen Risikoverteilung (1 Ob 46/99t; 8 Ob 13/99s). (T1) |
1 Ob 119/01h | OGH | 26.06.2001 |
Ähnlich; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Veruntreuung des Kaufpreises. (T2) Beisatz: Zweck der Treuhänderbestellung ist, die eindeutige Zuordnung des Vermögens zu einem der Treugeber auszuschließen, um dadurch wirtschaftliche oder kriminelle Risiken zu reduzieren. (T3) |
3 Ob 241/02s | OGH | 18.12.2002 |
Teilweise gegenteilig; Beisatz: Gleichmäßige Risikoverteilung in Fällen mehrseitiger Treuhand beim Kaufvertrag, wenn die Veruntreuung der Kaufpreisvaluta durch den Treuhänder, nach vereinbarungsgemäßer Übermittlung des Kaufpreises an den Treuhänder, aber noch vor Erfüllung der Bedingungen für die Auszahlung an den Verkäufer erfolgte. (T4) |
6 Ob 248/03v | OGH | 11.12.2003 |
Vgl; Beisatz: Bei der Veruntreuung des erlegten Kaufpreises durch den gemeinsamen Treuhänder trifft das Risiko mangels vertraglicher Risikoregelung in ergänzender Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Parteiwillen die Vertragsparteien gleichteilig. Wenn sie am Kaufvertrag festhalten, hat der Käufer die Hälfte des Kaufpreises nochmals zu zahlen. Der Kaufvertrag ist wegen des Wegfalls der Vertrauenswürdigkeit des Treuhänders nunmehr zwischen den Parteien Zug um Zug abzuwickeln. (T5); Veröff: SZ 2003/160 |
Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0100OB02082_96S0000_001
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