Normen
ZPO §146 III
8 ObA 2045/96k | OGH | 23.05.1996 |
10 ObS 371/01h | OGH | 11.12.2001 |
3 Ob 175/03m | OGH | 25.03.2004 |
Vgl; Beisatz: Dem Parteienvertreter, der die ihm vom Rekursgericht freigestellte Stellungnahme nicht an dieses, sondern an das Erstgericht adressierte, kann nur leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, wenn dazu eine ausdrückliche gesetzliche Anordnung fehlt und im zweitinstanzlichen Beschluss, mit dem die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt wurde, nicht angeführt ist, ob die Stellungnahme beim Rekursgericht oder beim Erstgericht einzubringen ist. (T1)<br/>Veröff: SZ 2004/43 |
1 Ob 157/14s | OGH | 27.11.2014 |
Vgl; Beisatz: Hier offen gelassen, ob ein materiell‑rechtlicher Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über die Passivlegitimation ein Ereignis im Sinne des § 146 Abs 1 ZPO ist. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19960523_OGH0002_008OBA02045_96K0000_001
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