5 Ob 2059/96x | OGH | 30.04.1996 |
Veröff: SZ 69/111 |
5 Ob 2272/96w | OGH | 08.10.1996 |
5 Ob 14/97p | OGH | 25.02.1997 |
5 Ob 374/97d | OGH | 10.03.1998 |
nur: Unmißverständlich ist der Gesetzeswortlaut allerdings insoweit, als die Einräumung des Wohnungseigentums durch die gerichtliche Entscheidung des Teilungsstreites erfolgt. Das Gericht hat also einen Titel für die Verbücherung des Wohnungseigentums zu schaffen (§ 12 Abs 1 WEG), was ein darauf gerichtetes Klagebegehren voraussetzt und durch eine bloße Einwendung des Beklagten nicht erreicht werden kann. (T1) |
5 Ob 48/98i | OGH | 07.07.1998 |
nur: Das Gericht hat also einen Titel für die Verbücherung des Wohnungseigentums zu schaffen. (T2) |
1 Ob 144/98b | OGH | 28.07.1998 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19960430_OGH0002_0050OB02059_96X0000_001
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