OGH 10ObS47/96 (RS0103522)

OGH10ObS47/9626.3.1996

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme eines Krankenstandes hat das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zur Voraussetzung. Diese besteht dann, wenn der unselbständig beschäftigte Versicherte nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Normen

ASVG §120 Abs1 Z2

10 ObS 47/96OGH26.03.1996
10 ObS 223/99pOGH22.02.2000
9 ObA 84/05aOGH06.06.2005

Auch

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_010OBS00047_9600000_005

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